2013 wurde vom Gesetzgeber im Rahmen des Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetzes veranlasst, dass dem Gericht vor einer einvernehmlichen Scheidung der Besuch einer Beratung nachgewiesen werden muss, in der Eltern über die spezifischen - aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder - aufgeklärt und informiert werden.
Folgende Fragenkomplexe sind u.a. Gegenstand der Beratung:
Kosten:
Einzelberatung: 90€
Paarberatung: 120€
Teilnahmebestätigung: Diese wird nach dem Beratungstermin ausgestellt.